„Hilf mir, es selbst zu tun.“
(Maria Montessori)
Pädagogische Frühförderung
(§53 ff SGB VII i.V.m. §55 Abs.2 Nr 2 SGB IX)
Pädagogische Frühförderung umfasst die Arbeit mit Säuglingen, Kleinkindern und Kindern im Vorschulalter von 0-6 Jahren, deren körperliche, geistige und sprachliche Entwicklung nicht altersgemäß verläuft.Wenn ein Kind beispielsweise nur wenig spricht, oder kaum Interesse am Spielen zeigt, sehr unruhig und ängstlich ist, vielleicht Schwierigkeiten mit dem Gleichgewicht hat oder mit seiner Umwelt nur schwer in Kontakt treten kann, dann benötigt es eine Pädagogische Frühförderung.
Das Kind steht im Mittelpunkt unserer Förderung. Es wird ressourcenorientiert mit ihm gearbeitet und es erhält Angebote zur Entwicklung seiner Wahrnehmungsbereiche. Das Kind wird angeregt, seine eigenen Fähigkeiten auszuprobieren, es lernt verschiedene Alltagssituationen kennen und kann auf diese Weise sich selbst als einen Teil seiner Umwelt begreifen lernen.
Das Ziel der Pädagogischen Frühförderung besteht darin, gemeinsam mit den Eltern die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zu fördern. Dabei wird die Förderung der ganzheitlichen Entwicklung des Kindes berücksichtigt: die emotionale, soziale, sprachliche, kognitive, sensomotorische und psychische Entwicklung.
Wir arbeiten sowohl mobil (zuhause oder im Kindergarten), als auch ambulant in unseren Praxisräumen.Die pädagogische Frühförderung sind Leistungen des Sozialgesetzbuches und deshalb kostenfrei für die Eltern. Bei der Antragsstellung (Antrag auf Sozialhilfe/ Eingliederungshilfe) helfen wir Ihnen gerne.
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Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: 0 45 54 – 602 99 87