Infos für Fachkräfte
Diagnostik in der Frühförderung und Familienberatung:
- Im diagnostischen Verfahren verwenden wir folgende Tests:
- C-DES Test (Fragebogen hinsichtlich Posttraumatischer Symptomatik)
- DES- Test (Screening-Test für dissoziative Identitätsstörung)
- KABC-Test (Verfahren zur Messung von Intelligenz und spezifischer Fertigkeiten für Kinder im Alter von 2,6 bis 12,5 Jahren)
- BISC-Test (Screening zur Früherkennung von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten)
- FEW-Test (Entwicklungstest der visuellen Wahrnehmung)
- MZT-Test (Mann-Zeichen-Test)
- MOT-Test (Motoriktest für 4-6 jährige)
- IDS (Intelligenz- und Entwicklungsscalen für Kinder von 5 – 10 Jahren)
Außerdem wenden wir folgende projektive und systemische Verfahren an:
- Schweinchen Schwarzfuß
- Familie in Tieren
- SCENO-Test
- Plämo-Kasten
- Familienbrett/ Genogramm
- Sonnenfamilie
- Katathymes Bildererleben
Beratung mit therapeutischen Methoden
Neben der pädagogischen Beratung für (Pflege) Eltern, Erziehungsberechtigten setzen wir unterschiedliche pädagogische/ therapeutische Methoden und Techniken in der Beratung/ pädagogischen Begleitung bei Kindern und Jugendlichen ein:
- Personenzentrierte Spielpädagogik, heilpädagogische Spieltherapie
- Systemische Familienberatung/ Familientherapie (z.B. Genogrammarbeit)
- Traumabezogene Spielpädagogik, Spieltherapie
- FamilyLab nach Jesper Juul
- Psychotraumatologische Psychoedukation für PTBS
- Distanzierungs- und Stabilisierungstechniken
- Therapeutisches Puppenspiel
- Rollenspiel und Psychodrama
- Gestalttherapie nach V. Oaklander
- heilpädagogische Kunsttherapie
- Sandspiel
- Scenokasten, Familienbrett
- Katathymes Bildererleben
- Elemente aus der lösungsorientierten Kurzzeittherapie nach Steve De Shazer und Insoo Kim Berg (Wunderfrage)
- Metaphern, Fabeln, Erzählungen und Märchen
- Wechselseitiges Geschichtenerzählen
- Entspannungsgeschichten und Traumreisen
- INPP-Methode
- u.a.m.
Qualitätssicherung / Qualitätsentwicklung
Um die Qualität unserer Arbeit auch in Zukunft zu sichern und zu erhöhen, legen wir besonderen Wert auf:
- regelmäßige Fortbildungen der Mitarbeiter
- Supervision
- Dokumentationen und Entwicklungsberichte zu jedem Fall
- Mitarbeit am interdisziplinären Arbeitskreis (für kurze Wege zwischen den Institutionen)
- Mitarbeit am Psychosozialen Arbeitskreis
- Mitarbeit im Netzwerk Ost „Frühe Hilfen“
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen uns und den
- Jugendämtern
- Schulen
- Kindergärten
- Ärzten
- Ergotherapeuten
- Krankengymnasten
- Sprachtherapeuten
- Logopäden
- Heilpädagogen
- ATP / ATS
- Kinder- und Jugendpsychotherapeut/innen
- Kinder- und Jugendpsychiatrien
Gesetzesgrundlagen
Nach dem SGB VIII (Sozialgesetzbuch Acht) hat jeder Personensorgeberechtigte einen Anspruch auf HzE (Hilfe zur Erziehung):
§27 Abs. 1 SGB VIII
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
§ 27 Abs. 2 SGB VIII*
Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Unterschiedliche Hilfearten können miteinander kombiniert werden, sofern dies dem erzieherischen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen im Einzelfall entspricht.
§ 27 Abs.3 SGB VIII*
Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen.
§ 30 SGB III Erziehungsbeistand*
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe*
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche*
*Es gelten verschiedene Leistungsvereinbarungen/ Entgeltvereinbarungen mit diversen Jugendämtern deutschlandweit.